03/11/2010
Alexandra Stocker
Anspruch auf soziale Fürsorge
Jeder Mensch hat das Recht auf einen menschenwürdigen Lebensstandard und auf Hilfe im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität, Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust der Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.
Mütter und Kinder haben das Recht auf besondere Hilfe und Unterstützung.
