03/11/2010
Alexandra Stocker
Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit
Jeder Mensch hat das Recht zu denken, was er will und zu glauben, woran er will.
Dieses Recht umfasst auch die Religion oder Überzeugung öffentlich oder privat, alleine oder mit anderen gemeinsam, auszuüben oder sie zu wechseln.
