Artikel 1: Menschenwürde
Alle Menschen, unabhängig davon, wie verschieden sie sind, sind frei und gleich an Würde geboren und haben die gleichen Rechte. Im respektvollen Miteinander sollen wir einander so behandeln, wie wir selbst gern behandelt werden wollen.
Artikel 2: Verbot der Diskriminierung
Alle Menschen haben das Recht gleich behandelt zu werden. Die Rechte in dieser Erklärung gelten für jeden einzelnen Menschen, unabhängig davon, woher du kommst, welche Sprache du sprichst, welche Hautfarbe du hast, woran du glaubst, ob du männlich oder weiblich bist, ob du reich oder arm bist, und unabhängig von allen sonstigen Merkmalen und Umständen.
Artikel 3: Leben und Freiheit
Jeder Mensch hat das Recht auf Leben. Dieses Leben soll in Freiheit und Sicherheit gelebt werden können.
Artikel 4: Verbot der Sklaverei
Kein Mensch darf in irgendeiner Form von Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden.
Artikel 5: Verbot der Folter
Kein Mensch darf gefoltert oder auf andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Weise behandelt oder bestraft werden.
Artikel 6: Anerkennung als Rechtsperson
Jeder Mensch ist Träger von Rechten, das heißt, Rechte und Gesetze sind für jeden Menschen da. Ganz egal wo auf der Welt du dich befindest, du hast das Recht als Rechtsperson behandelt zu werden.
Artikel 7: Gleichheit vor dem Gesetz
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Alle Menschen haben das Recht auf gleichen Schutz gegen jede unterschiedliche Behandlung, welche die Menschenrechte verletzen würde. Das Gesetz hat daher die Aufgabe dich und jeden anderen Menschen vor ungerechter Behandlung zu schützen.
Artikel 8: Rechtsschutz
Jeder Mensch hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsschutz, wenn seine/ihre Rechte verletzt werden.
Artikel 9: Schutz vor Verhaftung und Ausweisung
Kein Mensch darf grundlos festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden.
Artikel 10: Anspruch auf ein faires Gerichtsverfahren
Jeder Mensch hat das Recht auf ein faires, öffentliches Gerichtsverfahren. Das Gericht, das über Rechte und Pflichten oder über eine strafrechtliche Beschuldigung entscheidet, muss unabhängig und unparteiisch sein; es darf daher nicht voreingenommen sein und sich von niemandem beeinflussen lassen.
Artikel 11: Unschuldsvermutung
Kein Mensch darf als schuldig angesehen werden, solange seine/ihre Schuld nicht in einem fairen Gerichtsverfahren bewiesen wurde. Wenn jemand behauptet, du hättest etwas Ungesetzliches getan, hast du das Recht dich bei einer fairen, öffentlichen Gerichtsverhandlung zu verteidigen. Außerdem kannst du nicht für etwas bestraft werden, wofür erst nach deiner Handlung ein Verbot gesetzlich eingeführt wurde.
Artikel 12: Privatsphäre
Jeder Mensch hat das Recht auf Privatsphäre. Niemand darf sich ohne deine Erlaubnis oder einen gesetzlich vorgesehenen Grund in dein Privatleben, deine Familie oder dein Zuhause einmischen. Niemand darf unerlaubt deine Wohnung durchsuchen oder deine Briefe öffnen; und niemand darf deinen Namen in den Schmutz ziehen oder deinem Ruf schaden.
Artikel 13: Freizügigkeit und Auswanderungsfreiheit
Jeder Mensch hat das Recht innerhalb eines Staates seinen/ihren Wohnsitz selbst zu wählen, das heißt, du kannst dort wohnen, wo du gerne wohnen willst. Außerdem hat jeder Mensch das Recht jedes Land zu verlassen, aber auch wieder in sein/ihr Land zurückzukehren.
Artikel 14: Asylrecht
Jeder Mensch, der/die in seinem/ihrem Land nicht sicher ist oder verfolgt wird, hat das Recht, in ein anderes Land zu flüchten, um dort Asyl zu suchen und beschützt zu werden.
Artikel 15: Staatsangehörigkeit
Jeder Mensch hat das Recht zu einem Land zu gehören. Das heißt, du hast das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.
Niemand darf dir deine Staatsangehörigkeit grundlos entziehen; außerdem hast du das Recht deine Staatsangehörigkeit zu wechseln.
Artikel 16: Ehe und Familie
Wenn du erwachsen bist, hast du das Recht zu heiraten und eine Familie zu gründen. Du darfst aber nicht zur Heirat gezwungen werden.
Es darf dich nichts und niemand daran hindern, eine Person mit anderer Staatsangehörigkeit, anderer ethnischen Zugehörigkeit oder anderem Religionsbekenntnis zu heiraten.
Frauen und Männer haben bei der Eheschließung, während der Ehe und auch im Falle einer Auflösung die gleichen Rechte. Die Familie hat Anspruch auf Schutz durch den Staat und die Gesellschaft.
Artikel 17: Eigentum
Jeder Mensch hat das Recht auf Eigentum – alleine oder gemeinsam mit anderen. Niemand darf dir dein Eigentum grundlos wegnehmen.
Artikel 18: Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit
Jeder Mensch hat das Recht zu denken, was er will und zu glauben, woran er will.
Dieses Recht umfasst auch die Religion oder Überzeugung öffentlich oder privat, alleine oder mit anderen gemeinsam, auszuüben oder sie zu wechseln.
Artikel 19: Meinungsäußerungs- und Informationsfreiheit
Jeder Mensch hat das Recht sich seine/ihre eigene Meinung zu bilden und frei zu äußern. Dazu gehört auch die Freiheit, Informationen zu suchen und sie auf verschiedenste Art zu verbreiten. Niemand hat jedoch das Recht, andere Menschen durch die Äußerung seiner/ihrer Meinung zu verletzen.
Artikel 20: Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit
Jeder Mensch hat das Recht sich zu friedlichen Zwecken zu versammeln und zu vereinigen.
Jeder Mensch darf selbst entscheiden, ob er/sie einer Vereinigung angehören will, es darf niemand dazu gezwungen werden.
Artikel 21: Wahlrecht
Du hast das Recht an den Angelegenheiten deines Landes mitzuarbeiten und die Menschen zu wählen, die dich im Parlament und in der Regierung vertreten sollen. Jeder Mensch hat die Freiheit auch aktiv an den Angelegenheiten in seinem/ihrem Land mitzuarbeiten.
Der Wille des Volkes bildet die Grundlage einer Demokratie und kommt durch die Ausübung des Wahlrechts zum Ausdruck.
Artikel 22: Soziale Sicherheit
Jeder Mensch hat das Recht auf soziale Sicherheit. Das heißt, jeder Mensch hat das Recht auf Schutz und Hilfe, wenn er/sie z.B. alt oder krank ist, keine Arbeit hat, oder ein Kind seine Eltern verliert.
Artikel 23: Recht auf Arbeit
Jeder Mensch hat das Recht auf Arbeit und freie Berufswahl. Außerdem hat jeder Mensch Anspruch auf gute Arbeitsbedingungen und einen gerechten und gleichen Lohn für gleiche Arbeit, ohne Unterschied etwa nach Geschlecht, der Hautfarbe oder sonstigen Gründen, und kann zum Schutz seiner/ihrer Interessen Berufsvereinigungen bilden oder solchen beitreten.
Artikel 24: Freizeit und Urlaub
Jeder Mensch hat das Recht auf Erholung und Freizeit. Wenn du arbeitest, hast du das Recht auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und auf bezahlten Urlaub.
Artikel 25: Anspruch auf soziale Fürsorge
Jeder Mensch hat das Recht auf einen menschenwürdigen Lebensstandard und auf Hilfe im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität, Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust der Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.
Mütter und Kinder haben das Recht auf besondere Hilfe und Unterstützung.
Artikel 26: Recht auf Bildung
Das Recht auf Bildung steht jedem Menschen zu. Zumindest die Grundschulbildung darf kein Geld kosten und ist verpflichtend. Schulen und andere Bildungsmöglichkeiten müssen allen offen stehen.
Bildung soll die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und die Stärkung der Achtung der Menschenrechte zum Ziel haben. Außerdem soll sie zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen den Nationen und unter allen Menschen sowie zum Frieden beitragen.
In erster Linie haben die Eltern das Recht, die Art der ihren Kindern zukommenden Bildung zu wählen.
Artikel 27: Kunst und Kultur
Jeder Mensch hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft teilzunehmen und an den Errungenschaften, die der wissenschaftliche Fortschritt möglich macht, teilzuhaben. Du kannst aber auch selbst künstlerisch tätig sein. Alles was du schreibst, erfindest oder herstellst, kann urheberrechtlich geschützt werden, um von anderen nicht ohne Erlaubnis kopiert oder genutzt zu werden.
Artikel 28: Gerechte soziale und internationale Ordnung
Jeder Mensch hat Anspruch auf eine Welt, in der die Menschenrechte verwirklicht werden können.
Artikel 29: Grundpflichten
Jeder Mensch hat auch Pflichten gegenüber der Gemeinschaft. So hast du die Aufgabe, die Rechte und Freiheiten anderer zu respektieren und zu achten, so wie auch alle anderen deine Rechte und Freiheiten respektieren und achten sollen. Die Menschenrechte können nur dann beschränkt werden, wenn dies auch gesetzlich vorgesehen ist und zugleich den gerechten Anforderungen in einer demokratischen Gesellschaft entspricht.
Artikel 30: Auslegungsregel
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist für jeden Menschen da. Keine Regierung, Organisation oder Person darf die Rechte und Freiheiten dieser Erklärung vernichten.