Kenne deine Rechte

Hilfe, meine Lehrperson verbreitet im Unterricht menschenrechtswidriges Gedankengut! Was kann ich tun?


Was bedeutet „menschenrechtswidriges Gedankengut“?
Bevor man handelt, ist es wichtig zu prüfen, was genau gesagt oder getan wurde. Unter menschenrechtswidrigem Gedankengut versteht man zum Beispiel:
• Rassistische, antisemitische oder sexistische Aussagen
• Leugnung oder Verharmlosung des Holocaust (nach § 3h Verbotsgesetz strafbar)
• Aufruf zu Gewalt gegen bestimmte Gruppen
• Diskriminierung wegen Herkunft, Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung etc.

Wie kannst du reagieren?
a) Vertrauenslehrperson oder Schulpsycholog:in kontaktieren
Fast jede Schule hat Ansprechpersonen für genau solche Fälle. Du kannst dich an eine Vertrauenslehrerin oder einen Schulpsychologen wenden – das Gespräch ist vertraulich.

b) Direktor:in oder Schulleitung informieren
Wenn du dich sicher fühlst, kannst du das direkt bei der Schulleitung melden. Diese ist verpflichtet, der Sache nachzugehen und ggf. Maßnahmen zu setzen.

c) Bildungsdirektion Steiermark einschalten
Wenn du das Gefühl hast, dass es an der Schule keine Reaktion gibt, kannst du dich direkt an die Bildungsdirektion Steiermark wenden:
• Website: https://www.bildung-stmk.gv.at
• Kontakt: post.bildung-stmk@bildung.gv.at

d) Beratungsstellen kontaktieren
Es gibt auch externe Stellen, die dich unterstützen können:
• ZARA – Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit (www.zara.or.at)
• SOS Mitmensch
• Rat auf Draht (147) – anonyme, kostenlose Hotline für junge Menschen
• Antidiskriminierungsstelle Steiermark

e) Strafrechtlich relevante Inhalte?
Wenn es sich um strafrechtlich relevante Aussagen handelt (z. B. Verhetzung nach § 283 StGB, NS-Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz), kannst du auch Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten.

Beweise sichern
Falls möglich, sichere Beweise – z. B. durch Mitschriften, Screenshots von Präsentationen, Aussagen von Mitschüler:innen, die bereit wären, auszusagen. Das hilft später, den Sachverhalt glaubwürdig darzulegen.