
Hijab, Tschador, Burka, Çarsaf, Niqab, Kopftuch, oder doch gar nichts?
Religionsfreiheit in Österreich – immerzu ein umstrittenes Thema. Das Kopftuch und besonders auch weitere Formen der Körperverschleierungen, wie der Hijab oder der Tschador, werden oft als Zeichen der Abgrenzung oder der Unterdrückung gesehen. Viele verschiedene Meinungen rangen sich um das Thema, aber gibt es wirklich eine gute Lösung?
Zwar findet man in allen Kulturen traditionelle Bekleidung, bei denen fast immer ein Kopftuch vorhanden ist (oft auch deshalb, weil man für die Arbeit auf dem Feld, etc. eine Kopfbedeckung brauchte), allerdings ist die muslimische Frauenbekleidung in letzter Zeit zu trauriger Berühmtheit gekommen. Der Koran verpflichtet keine Frau dazu, eine Kopf- bzw
. Körperverschleierung zu tragen (Suren 24:31, 33:59, 33:53), jedoch wurden diese Stellen in vielen Übersetzungen frei interpretiert, was zu „besonderen“ Regelungen geführt hat. Im Islam gibt es bei der Verschleierung religiöse, kulturelle und regionale Unterschiede, Hijab und Tschador sind neben dem Kopftuch die häufigsten Formen. In Saudi-Arabien ist es Frauen z. B. verboten, ohne Hijab in die Öffentlichkeit zu gehen. Der Glaube, dass Verschleierungen zur Abgrenzung und/oder Unterdrückung führen, setzte sich dadurch in der westlichen Welt fest.
Aus Pflicht oder freiwillig?
Das wohl am häufigsten gehörte Argument gegen Kopftücher ist, dass viele Frauen das Kopftuch unfreiwillig tragen würden – dies kommt sicher vor, dennoch ist es beim Großteil der muslimischen Frauen nicht so. Viele Frauen machen es aus Überzeugung gegenüber der Religion oder sehen es als „unwürdig“ an, ohne Verschleierung auf die Straße zu gehen. Ein öffentliches Verbot von Kopftüchern und anderen Verschleierungen würde wohl nur dazu führen, dass selbst jene Frauen, die es freiwillig tun, nicht mehr auf die Straße gehen würden, da es für sie als entwürdigend gilt, sich ohne Verschleierung fremden Männern zu zeigen.
Religionsfreiheit am Arbeitsplatz
In bestimmten Berufen, wie im Lehramt oder im Gesundheits- und Pflegebereich, spielt der Kontakt mit anderen eine zentrale Rolle – hier, meinen viele, ist eine Gesichtsverschleierung, manchmal sogar eine Kopfverschleierung, fehl am Platz. Erst kürzlich gab es in der Steiermark einen Fall, in dem eine angehende muslimische Ärztin freiwillig das Kopftuch ablegte. Hier stimmte auch die islamische Glaubensgemeinschaft zu, schließlich ist der Patientenkontakt, aber auch das Vertrauen und die Sekularität ein wichtiger Bestandteil dieses Berufs. Dennoch ist auch in solchen Fällen ein Verbot fraglich. Steht es wirklich uns zu, zu entscheiden, wann ein Kopftuch angemessen ist, und wann nicht? Viele KritikerInnen sind der Meinung, dass nach dem ersten Verbot gleich das Nächste kommt, da bleibt es nicht lange abzuwarten, bis jede Form von religiösem Ausdruck verboten wird.
„Aber wir dürfen doch auch keine Kirchen bauen!“
Dass es in manchen Ländern dieser Welt unglücklicherweise verboten ist, einer bestimmten Religion anzugehören, oder dass einem der Islam „aufgedrückt“ wird, ist ein Resultat aus vielen Faktoren
. Keineswegs können aber einzelne MuslimInnen dafür verantwortlich gemacht werden, erst recht nicht jene, die aus ihrem Land vielleicht geflohen sind. Man bemerkt immer wieder, dass der Kampf gegen den Terror zum Kampf gegen den Islam geworden ist. Wenn wir Kopftücher verbieten, sind wir doch genauso schlimm wie jene Fundamentalisten, die bei uns immer als Monster dargestellt werden, schließlich kämen wir nie auf die Idee, Kreuzanhänger zu verbieten.
Nun, was denn jetzt also? Hijab, Tschador, Burka, Çarsaf, Niqab, Kopftuch, oder doch gar nichts?
Ich selber kann diese Frage nicht beantworten. Was denkt ihr?
Weiterführende Links
- Interessanter Artikel über eine Frau, die freiwillig einen Niqab trägt
- Artikel von „Die Presse“
- Suren des Korans
- SOMM, Selbstorganisation von und für Migrantinnen und Musliminnen (Graz)
Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit:
- Artikel 18, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, 1948
- Artikel 9, Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, 1950
- http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000308