Kenne deine Rechte

„Bist behindert?“


„Geh weg da, du Krüppel“ – In vielen Grazer Schulen hört man Sprüche wie diesen mindestens einmal täglich, meistens öfter. Doch auch in anderen Lebensbereichen stellt sprachliche Diskriminierung ein Problem dar
. Sind Frauen im fortgeschrittenen Alter „Hexen“ und junge Menschen automatisch „dumm“? Ganz gewiss nicht. Und inwiefern ist es okay, eine Krankheit wie Mongolismus bzw. Down-Syndrom zum diskriminierenden Schimpfwort „Mongo“ umzuwandeln? Nicht einmal annähernd.
Obwohl wir uns dessen bewusst sind, finden diese Wörter und Redewendungen im alltäglichen Leben vieler Gebrauch. Die Frage lautet also: Warum?

Diskriminierung – Ein Begriff mit Geschichte

Schon im 16. Jahrhundert wurde der Begriff Diskriminierung, abgeleitet vom lateinischen discriminare („trennen, unterscheiden“), als anfangs noch wertneutrales Wort in die deutsche Sprache eingeführt. Mit negativer Bewertung tauchte er im deutschsprachigen Raum erst im frühen 20. Jahrhundert auf, zunächst im wirtschaftlichen Bereich, später in Bezug auf gesellschaftliche Gruppen.

Heute ist die „gruppenspezifische Benachteiligung oder Herabwürdigung von Gruppen oder einzelnen Personen“ lange keine Seltenheit mehr, wie bereits 2000 an einer Umfrage des deutschen Erziehungswissenschaftlers und Sonderpädagogen Hans Wocken zu erkennen war. Die Frage: „Wenn ein schwer behindertes Kind geboren wird, wäre es da nicht für alle besser, wenn man dieses Kind sterben lassen würde?“ Die Antwort: 60% der Befragten bejahten diese Frage, sie waren der Meinung, man sollte das Kind sterben lassen. Weitere 15 Prozent widersprachen der Vorgabe nicht.

Persönliche Einstellungen zu Diskriminierung

Die Europäische Union untersucht seit 2003 die Einstellungen der Europäer in Bezug auf Diskriminierung, sowie ihre persönlichen Erfahrungen. Fokussiert wird dabei Diskriminierung aufgrund ethnischer Herkunft, Religion und Weltanschauung, sexueller Orientierung, Alter und Behinderung. Das Ergebnis kann sich insgesamt sehen lassen, wobei Österreich eindeutig nicht als Vorzeigeland dient. Wurde in allen Ländern Diskriminierung von über 80 Prozent der Bevölkerung abgelehnt, war diese Mehrheit lediglich in den deutschsprachigen Ländern weit unter dem Mittelwert angesiedelt. So sprachen sich in Österreich nur 78% der Bevölkerung gegen Diskriminierung aus, im Westen Deutschlands waren es sogar nur 68%
.

Und dies, obwohl die Bekämpfung von Diskriminierung im Laufe der Jahre in Österreich wie auch auf internationaler und europäischer Ebene zu einem Schwerpunkt der Politik geworden ist. So ist gleicher Lohn für gleiche Arbeit – unabhängig vom Geschlecht – bereits seit 1957 Inhalt des EG-Vertrags. EU-Richtlinien zur Gleichberechtigung von Frau und Mann gibt es seit den 1970er-Jahren. Seit 1999 ermächtigt Artikel 13 des EG-Vertrags die EU, auch Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung aus anderweitigen Gründen zu setzen.

Sprachliche Diskriminierung

Mit Sprache kann man nicht nur kommunizieren, man kann durch sie auch diskriminieren. Ob dies explizit durch feindliche Witze, rassistische oder anderwärtig abwertende Bemerkungen und Schimpfwörter oder lediglich durch das Nichterwähnen einer Gesellschaftsgruppe geschieht, spielt eigentlich keine Rolle.

Unterschieden wird hierbei zwischen mehreren Arten der sprachlichen Diskriminierung. Die sprachliche Diskriminierung auf der Wort- oder Begriffsebene bringt durch die Verwendung von Namen und Bezeichnungen (Neger, Zigeuner, Islamistenschwein) Geringschätzung zum Ausdruck.

Eine weitere Art stellt die sprachliche Diskriminierung auf der Satz- und Textebene durch die Verwendung historisch belasteter Phrasen (durch den Rost fallen, bis zur Vergasung) sowie durch Zuschreibung von Stereotypen und Vorurteilen (Ausländer sind faul, Türken und Albaner sind gewalttätig) dar.

In diesem Zusammenhang denken viele in erster Linie an das Diskriminieren von anderen Personen aufgrund ihrer Herkunft und Religion. Eines der wohl beliebtesten Schimpfwörter der Jugend- wie auch Erwachsenensprache (so viel zum Thema Vorbildwirkung) ist aber offensichtlich „schwul“. Bei „Bist schwul?“ zucken die meisten gar nicht mehr mit der Wimper.

An Beispielen aus unserem alltäglichen Leben kann also erkannt werden: Obwohl die gesetzlichen Grundlagen zur Bekämpfung von Diskriminierung gut sind, gibt es in der Umsetzung weiterhin Schwierigkeiten. Organisationen wie die Antidiskriminierungsstelle Steiermark leisten dennoch sehr gute Arbeit, indem sie betroffenen Menschen zur Seite stehen und durch Kampagnen auf Diskriminierung aufmerksam machen – zuletzt gemeinsam mit dem ETC Graz und der Tanzschule Conny & Dado durch den Flashmob „Dance against Racism and Discrimination“ zum Antirassismustag am 21. März.


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