
Bleibt das Bleiberecht?
Seit dem Jahr 2005 wurde das Asylgesetz zwölf Mal überarbeitet. Es steht außer Frage, dass das österreichische Fremdenrecht kompliziert geregelt ist. Nach der großen Verwaltungsreform ist seit Jänner 2014 nun wieder so manches neu. Neue Paragraphen, neue Fristen und neue Kompetenzen. Aber bedeutet neu auch gleichzeitig besser? Der Menschenrechtsbeirat der Stadt Graz lud am 20. Mai 2014 zu einer Enquete ins Grazer Rathaus, bei der die Herausforderungen rund um das humanitäre Bleiberecht mit ExpertInnen aus Rechtsberatung, Wissenschaft und Gesetzgebung diskutiert wurden. Im Ergebnis stellte man fest, dass nicht nur ein einheitliches und übersichtliches Gesetz wichtig wäre, sondern es auch inhaltlich Reformbedarf gibt. Bei den derzeitigen Regelungen zum Bleiberecht sollte es aus guten Gründen nicht bleiben
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Vorläufiges Aufenthaltsrecht und Zugang zum Arbeitsmarkt
Eine zentrale Forderung besteht darin, dass betroffenen Menschen ein vorläufiges Aufenthaltsrecht während des laufenden Verfahrens gewährleistet werden soll. Nach den derzeitigen Bestimmungen ist dies nicht der Fall. Es ist eigentlich ein Wettlauf gegen die Zeit, denn während die Berufungsinstanz die Entscheidung noch auf die Rechtmäßigkeit prüft, kann die untere Instanz betroffene Menschen bereits abschieben
. Ein effektiver Rechtsschutz ist dadurch zurzeit nicht gewährleistet und Änderungen im Sinne einer aufschiebenden Wirkung im Verfahren sind dringend notwendig. Außerdem fordert die steirische Plattform Bleiberecht genauso wie Caritas und Diakonie, den AsylwerberInnen einen freien Zugang zum Arbeitsmarkt zu gewähren, damit diese nicht zwangsläufig auf Kosten der Allgemeinheit leben müssen, sondern selbstständig ihren Unterhalt bestreiten können. Einer legalen Arbeit nachgehen zu dürfen würde zur schnelleren Integration beitragen und die Betroffenen nicht zur Untätigkeit zwingen.
Schnellere Verfahren und automatisches Bleiberecht nach fünf Jahren
Ein weiterer inhaltlicher Kritikpunkt richtet sich gegen die lange Dauer der Verfahren, in denen über den legalen Verbleib von Fremden entschieden wird. Oft dauern diese Verfahren mehrere Jahre. Ob sich die neue Zuständigkeit des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl auf die Verfahrensdauer positiv auswirkt, bleibt abzuwarten. Die Betroffenen leben währenddessen jedenfalls in völliger Ungewissheit über ihre Zukunft. Die NGOs fordern daher einstimmig ein automatisches Bleiberecht für Menschen, deren Verfahren nach fünf Jahren immer noch nicht abgeschlossen ist. Ihrer Ansicht nach würde ein generelles Bleiberecht nach fünfjährigem, durchgängigem und unbescholtenem Aufenthalt viele Probleme lösen. Es würde Behörden und Gerichte erheblich entlasten und die Reduktion der Verfahren wäre neben der schnelleren Verfahrensdauer auch mit einem Rückgang der Verwaltungskosten verbunden. Neben den menschenrechtlichen Begründungen gibt es also auch ganz pragmatische Argumente, die für eine Reform sprechen.
Die europäische Dimension
Gerald Schöpfer, Mitglied des Menschenrechtsbeirates und Präsident des österreichischen Roten Kreuzes, wies am Ende der Enquete darauf hin, dass dieses Thema auch eine europäische Dimension hat und stellte fest: „Unsere Menschenrechte dürfen nicht wichtiger sein, als die Rechte der Menschen, die nach Europa kommen wollen.“ In der europäischen Flüchtlingspolitik wurde in der Vergangenheit aber oft eine Union sichtbar, die Angst hat eine Gemeinschaft zu sein, siehe Dublin II-Verordnung. Auch hier besteht Reformbedarf, denn es muss die Möglichkeit der legalen Zuwanderung nach Europa geben. Die Schuld nur auf die PolitikerInnen abzuschieben wäre aber zu einfach. Wir wählen sie schließlich. Die nächste Möglichkeit gibt es bei den Europawahlen am 25. Mai.
Foto: Bleiberecht als Labyrinth? (c) Stadt Graz/Foto Fischer