
Alles was Recht ist!
„Die Polizei sitzt immer am längeren Ast“. Diese Aussage kennt man gut und hört man in unserer Gesellschaft allzu oft. Sie steht sinngemäß für das anscheinend tief in vielen Köpfen verankerte Bild der allmächtigen Staatsmacht, welche die Regeln im alltäglichen Spiel des Lebens festlegt. Doch auch Exekutive, Behörden und Co
. setzen sich nur aus Menschen zusammen und sind daher nicht unfehlbar. Und was die Wenigsten wissen: Es gibt Einrichtungen die zumindest am selben Ast sitzen und diesen im Notfall gehörig zum Wanken bringen können
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Fakten
Dem Großteil der Öffentlichkeit sind die Kontrollmechanismen nicht bekannt, die es für Behörden, Exekutive, ja für alle Situationen oder Einrichtungen in denen Menschen ihre Freiheit entzogen bzw. Zwangsgewalt ausgeübt wird, gibt. Diese Kontrollorgane existieren in Form von Kommissionen, welche seit Juli 2012 bei der Volksanwaltschaft (VA) angesiedelt sind und alle öffentlichen und privaten Einrichtungen, in denen Personen angehalten werden oder angehalten werden können, beispielsweise Justizanstalten, kontrollieren. Auch Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, psychiatrische Anstalten oder Jugendheime werden überprüft. Eine weitere neue Aufgabe der Kommissionen der VA ist es, die Vorgehensweise der Exekutive bei Abschiebungen oder Demonstrationen zu überprüfen. Werden Unregelmäßigkeiten bzw. unangemessenes Verhalten in menschenrechtlicher Hinsicht gemeldet, wird ein Prüfverfahren eingeleitet.
Die nächste „Instanz“ ist der österreichische Menschenrechtsbeirat, welcher bis 2012 unter der Obhut des Innenministeriums agierte, aufgrund der Gefahr der Willkür in den Prüfungsverfahren (da ja die Exekutive dem Innenministerium zugeordnet ist) allerdings von diesem abgezogen wurde. Er wird eingeschalten wenn es bei Prüfverfahren zu keinem Ergebnis kommt und setzt sich aus VertreterInnen der Ministerien, der Bundesländer und der Zivilgesellschaft (NGOs) zusammen. Der Beirat kommt beratend zum Einsatz.
Nicht immer chancenlos
Vor allem auch in Einrichtungen für Minderjährige wurden bei bisherigen Prüfungen der Kommission erhebliche Mängel und menschenrechtswidrige Umstände festgestellt. Die VA wurde hier umgehend tätig um die üblichen Standards herzustellen. Es ist daher wichtig zu wissen, dass man nicht immer chancenlos ist, wenn man in eine menschenrechtswidrige Situation kommt oder sich bereits in einer befindet. Die VA bietet auf ihrer Website Beschwerdeformulare, es gibt Sprechstunden oder man kann sich direkt, z.B. per Mail, an die Kommissionen wenden. In diesem Fall muss jede Meldung überprüft werden.
Das Bewusstsein, nicht immer machtlos gegenüber willkürlichem Verhalten von Autoritäten zu sein ist wohl ein Grundpfeiler der Kenntnis seiner eigenen Rechte. Aus diesem Grund ist es auch wichtig dieses Bewusstsein zu schaffen.
Tiefergehende Informationen findet man in den Berichten der Volksanwaltschaft, welche auf ihrer Homepage zum Download stehen.