Kenne deine Rechte

Demokratie- und Kirchenprivilegien


Diesen Montag begann die Eintragungsfrist für zwei Volksbegehren
. Eine Woche lang haben nun alle ÖsterreicherInnen Zeit, ein Eintragungslokal aufzusuchen und mit ihrer Unterschrift die Initiativen zu unterstützen. Oder eben nicht. Je nachdem, ob man die Forderungen unterstützen will.

Man kann sich natürlich auch dazu entscheiden, andere entscheiden zu lassen und die Diskussion einfach zu ignorieren. Sinnvoll ist diese „Mir-doch-wurscht“-Einstellung sicherlich nicht. Aber worum geht es überhaupt?

Wenn man bei den beiden Volksbegehren nach einem gemeinsamen Nenner sucht, dann ist es wahrscheinlich die Forderung der Abschaffung von Privilegien. Unterschiedlich sind die Personengruppen und Institutionen, gegen die sich die zwei Initiativen richten. Die Bewegung MeinOE tritt mit dem „Volksbegehren Demokratie Jetzt!“ unter anderem für mehr Direktdemokratie, eine Stärkung der Grund- und Freiheitsrechte und einen Ausbau der Unabhängigkeit der Medien ein. Ihr ist es ein Anliegen, Parteibuchwirtschaft und Korruption stärker zu bekämpfen
. Die zentralen Forderungen des „Volksbegehrens gegen Kirchenprivilegien“ sind dagegen eine konsequentere Trennung von Kirche und Staat, die Reduktion von Subventionen für Religionsgesellschaften und eine staatliche Aufklärung von Missbrauchsskandalen. Aber sind Privilegien und Unterstützungen immer schlecht? Privilegien sind immer Folge einer Unterscheidung von „wichtigen“ und „weniger wichtigen“ Personengruppen. Das mag manchmal gerechtfertigt sein, oft jedoch nicht.

„Freunderlwirtschaft“ und Gleichberechtigung

Meiner Meinung nach ist nicht von der Hand zu weisen, dass in Österreich Handlungsbedarf im Hinblick auf „Freunderlwirtschaft“ und Gleichberechtigung von Religionsgemeinschaften besteht. Hinsichtlich der Erfolgsaussichten von Volksbegehren stimmt der Blick in die Vergangenheit aber eher pessimistisch. Sicher ist, dass eine offene Diskussion darüber immer produktiver sein wird als das (manchmal zu einfache) Ignorieren der Thematik. Und auch wenn bei Erreichen der benötigten Unterschriftenzahl der Nationalrat lediglich zur Diskussion der Anliegen verpflichtet ist, er diskutiert wenigstens darüber.

Kein Wahlrecht

Ich werde jedenfalls weder für das eine noch für das andere Volksbegehren unterschreiben. Das haben allerdings andere für mich entschieden, denn als Nicht-Österreicher bin ich auch in diesem Fall nicht wahlberechtigt.


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