Kenne deine Rechte

Ladys-only – Zwischen female Empowerment und Geschlechterdiskriminierung


In der Fitnessstudiobranche ist es gängige Praxis abgetrennte Trainingszonen ausschließlich für Frauen anzubieten. Diese sogenannten Ladys-only- bzw. Damenbereiche sollen Frauen einen Rückzugsort vor unerwünschten Blicken oder vor Belästigungen bieten. Doch was aus Sicht der Betreiber ein notwendiger Service ist, wirft einige Fragen auf: Ist die räumliche Trennung nicht eher die Bekämpfung der Symptome als der Ursache? Frauen werden hierdurch auf eine Teilfläche verwiesen, nur weil ein respektvolles Miteinander im allgemeinen Bereich nicht möglich ist. Einerseits bieten diese Flächen Schutzräume für Frauen. Andererseits stellt sich die Frage, ob es hierbei um eine legitime Schutzmaßnahme oder um eine ausufernde und auch sexistische Praxis handelt.

Rechtliche Einordnung aus Sicht der männlichen Trainierenden
Wie komplex die Abwägung zwischen dem Schutz von Frauen und der Gleichbehandlung aller Mitglieder tatsächlich ist, verdeutlichen die Fälle von Herrn G. und Herrn A. In den Jahren 2013 und 2015 befassten sie sich unabhängig voneinander mit dieser Thematik. Beide trainierten regelmäßig in Studios, die separate Frauenbereiche hatten. Ihre Kritikpunkte deckten sich: Männer hätten dadurch weniger „Fitnessmöglichkeiten“ und es gebe auch keinen eigenen Männerbereich. Zudem würden alle Trainierenden denselben Beitrag bezahlen, Männer könnten aber nicht die gesamte Fläche des Studios nutzen. Folglich käme es zu ungewollten Wartezeiten, da für sie weniger Maschinen zur Verfügung standen. Diese Umstände bewegte die beiden Herren unabhängig voneinander die Gleichbehandlungskommission bzw. -anwaltschaft anzurufen und die Sachverhalte juristisch zu klären. Denn das Gleichbehandlungsgesetz verbietet es Personen aufgrund ihres Geschlechts schlechter zu behandeln. Jedoch erlaubt es Ausnahmen. Vor allem dann, wenn ein berechtigtes Ziel verfolgt und die Mittel zur Umsetzung verhältnismäßig sind.

Die Argumente der Fitnessstudios
Die Betreiber rechtfertigten die Damenbereiche durch mehrere Argumente. Zunächst dienen die Ladys-only-Räume dazu Frauen vor sexuellen Belästigungen oder unangenehmen Begegnungen zu schützen. Des Weiteren ist ein gemeinsames Training mit Männern für manche Frauen aufgrund ihrer Wertvorstellungen nicht möglich. Die Ausstattung dieser Bereiche ist teilweise speziell auf das Training von Frauen ausgelegt. Schließlich nehmen die Damenbereiche nur einen kleinen Teil der Gesamtfläche ein (ca. 10-15%), sodass das restliche Studio für Männer weiterhin voll nutzbar bleibt.

Warum keine Diskriminierung vorliegt
Obwohl Männer für den gleichen Monatsbeitrag objektiv gesehen weniger Fläche nutzen können als Frauen, entschied die Gleichbehandlungskommission als auch die Gleichbehandlungsanwaltschaft, dass keine Diskriminierung vorliegt. Die Begründung stützt sich auf den Schutz der Privatsphäre und das Verhindern von Belästigung als anerkannte Ziele. Da die Damenbereiche nur einen Bruchteil der Fläche ausmachen, ist der Nachteil für die Männer gering. Solange die Geräte im allgemeinen Bereich vorhanden sind, führen kurze Wartezeiten nicht automatisch zu einer unzulässigen Benachteiligung. Daher ist die Errichtung von eigenen Damenbereichen für Frauen in den beschriebenen Fällen rechtlich zulässig.

Schutzraum oder Rollenfalle?
So die rechtliche Beurteilung der Damenbereiche. Eine Studie aus dem Jahr 2025, die in der internationalen Fachzeitschrift Plos ONE veröffentlich wurde, zeigt, dass sich viele Frauen durch die Anwesenheit von Männern im Trainingsbereich unsicher, sexualisiert und belästigt fühlten. Fast 72% der befragten Frauen berichteten im Fitnessstudio schon mindestens einen unaufgeforderten Kommentar seitens eines Mannes bekommen zu haben. Zudem zeigte die Studie auch, dass Frauen sich durch das gemeinsame Trainieren mit Männern unter Druck gesetzt fühlen sich weiblichen Schönheitsidealen anzupassen.
Daher scheinen die Vorteile von Frauenbereichen recht offensichtlich zu sein. Sie bieten Schutzzonen, in denen Damen abseits von geschlechterspezifischen Erwartungshaltungen trainieren können. Zudem zeigt die Studie, dass Ladys-only-Bereiche Frauen halfen, sich wohler, selbstbewusster und gestärkt zu fühlen.
Im Gegensatz dazu veranschaulicht sie aber auch, dass manche Frauen das Trainieren mit Männern sogar als stärkend empfunden haben. Der regelmäßige Gang ins Fitnessstudio kann dazu führen, dass Frauen sich immer selbstbewusster fühlen und sich trauen mehr Raum einnehmen. Manche der Befragten fanden es sogar bestärkend, wenn sie Geschlechterstereotype brechen konnten und zum Beispiel auch schwere Gewichte hoben oder in Bereichen trainierten, die traditionell von Männern dominiert sind.
Es bleibt also fraglich, ob separate Damenbereiche in Fitnessstudios Frauen langfristig wirklich helfen. Da diese Räume oft mit Geräten für das Trainieren von sogenannten „Problemzonen“ (Bauch-Beine-Po) von Frauen ausgestattet sind, bedienen sie eher klassische Rollenbilder und Schönheitsideale, anstatt Fitness als Mittel zur Gesundheits- und Kraftförderung zu behandeln. Zudem führt die Beschränkung auf eine kleine Sonderfläche dazu, dass der restliche, große Trainingsbereich noch mehr von Männern dominiert wird. Das kann dazu führen, dass sich Frauen dort erst recht unwohl fühlen und die Hauptfläche meiden, was die männliche Präsenz im Studio nur noch weiter verstärkt.
Schließlich stellt sich auch eine grundsätzliche Frage: Wer definiert eigentlich wer Damenbereiche betreten darf. Sollte es nicht auch Schutzräume für non-binäre Personen geben?
Auch die Frage der Verantwortlichkeit bleibt offen: Anstatt das Verhalten der Männer zu ändern, werden Frauen, die Schutz suchen, auf einen kleinen Raum verwiesen. Ein idealer Lösungsansatz wäre es, ein Umfeld zu schaffen, in dem solche Trennungen gar nicht mehr nötig sind, weil ein respektvoller Umgang ohne Belästigungen und Objektivierung auf der gesamten Fläche selbstverständlich ist. Eine stärkere Durchmischung von Fitnessstudios wäre grundsätzlich gut, und eine gleichmäßigere Verteilung von Fitnessgeräten wünschenswert. Sodass es zu keiner Gruppenbildung kommen kann und sich alle Trainierenden über die Fläche des Studios verteilen.

Ein schmaler Grat zwischen Schutz und Privileg
Die Fälle von Herrn A. und Herrn G. verdeutlichen, dass die rechtliche Beurteilung von Ladys-only-Bereichen sehr eindeutig ist. Obwohl das männliche Geschlecht mit dieser Praxis diskriminiert wird, fällt sie unter die Ausnahme des Gleichbehandlungsgesetzes, da mit dem Schutz von Frauen ein berechtigtes Ziel verfolgt und die Mittel mit den verhältnismäßig kleinen Damenbereichen dafür geeignet sind. Die juristische Frage ist somit geklärt.

Offen bleibt jedoch die gesellschaftliche Perspektive, die weitaus komplexer ist. Damenbereiche scheinen oft nur die Symptome der patriarchalen Gesellschaft, in der hauptsächlich Frauen Ziel von sexuellen Belästigungen sind, zu bekämpfen, anstatt an der Ursache zu arbeiten. Zudem bleibt völlig offen, in welchen Räumen non-binäre Personen trainieren sollen, um sich auch geschützt zu fühlen. Schließlich verfestigen diese Räume meistens noch geschlechterspezifischen Körperideale, da dort Trainingsmaschinen zur Verfügung stehen, welche die „Problemzonen“ von Frauen verbessern sollen. Solange solche Schutzräume benötigt werden, sind die tieferliegenden Probleme nicht gelöst. Ein echter Fortschritt wäre erst dann erreicht, wenn ein respektvolles gemeinsames Trainieren möglich wäre, sodass bauliche Barrieren überflüssig sind. Bis dahin bleibt es bei den „Frauenzonen“, die ein rechtlich und gesellschaftlich akzeptabler Kompromiss sind, dessen Hintergrund jedoch weit über Hantelbank und Laufband hinaus geht.

Quellen:
Cowely, E.S., & Schneider, J. (2025). „I sometimes feel like I can’t win!“: An exploratory mixed-methods study of women’s body image and experiences of exercising in gym setting. PLoS ONE, 20(1), Article e0316756.
https://doi.org/10.1371/journal.pone.0316756

Friedek P. (2025, Februar 2). Frauenfitnessstudios und Ladys-Bereiche: Überholt oder unverzichtbar? Riffreporter.de. https://www.riffreporter.de/de/gesellschaft/frauenfitnessstudio-ladys-gym-geschuetzter-trainingsraum-gleichberechtigung

Gleichbehandlungsanwaltschaft Österreich. Ein „Lady-Bereich“ im Fitness-Center: Diskriminierung oder zulässige Ausnahme?

Senat III der Gleichbehandlungskommission. Prüfungsergebnis gemäß § 12 GBK/GAW-Gesetz. GBK III/171/15.


Das könnte dich auch interessieren