
#Unibrennt – schon wieder oder noch immer?
Auch wenn mit Juli für viele Studierenden die vorlesungsfreie Zeit begonnen hat, wird immer noch viel über Universitäten und Hochschulen diskutiert. Im Vordergrund jener Diskussionen steht stehen vor allem zwei Dinge: Die mit 1. Oktober in Kraft tretende neue UG Novelle und die Anpassung der Studienbeihilfe. Ziel dieser Verordnung soll angeblich Verbesserung des Studienalltags und finanziell bessere Absicherung sein. Aber ist das wirklich der Fall? Genügt es, sich aufzuregen oder ist es wieder Zeit für aktiven Widerstand?
Die Abänderung der UG Novelle beinhaltet neben einigen Erleichterung für Studierende, wie etwa das fairere Vergeben von ECTS, die Anerkennung von beruflicher Qualifikation in Form von ECTS Punkten oder das Ermöglichen von Beurlaubungen während des Semesters im Härtefall auch einige Punkte, die scharf zu kritisieren sind. Einerseits die Nachfirst, ein Studium nach 31. Oktober weiterzumelden, was direkt zu einer Abmeldung führt. Andererseits gibt es eine Änderung der STEOP Prüfungen, welche davor aufgrund des immensen Prüfungsdrucks und der ECTS Sperre bei negativer Absolvierung schon unter Kritik standen. Wird eine STEOP Prüfung nun auch nach dem letzten Antritt nicht positiv absolviert, gibt es eine endgültige Sperre des Studiums und es ist nicht mehr möglich, dieses Studium erneut zu inskribieren. Vor Beschluss der neuen UG Novelle ist hier lediglich eine Sperre von drei Semestern in Kraft getreten.
Gute Bildung, gutes Leben – sollte es für alle geben
Laut Studierendensozialerhebungen 2015 beziehen nur etwa 12,3% aller Studierenden Studienbeihilfe, berechtigt hierfür waren damals 22,3%. Die niedrige Zahl der Studierenden, die die Studienbeihilfe in Anspruch nehmen, liegt einerseits an der umfangreichen Antragsstellung, andererseits vermutlich auch an Stigmatisierung und Scham. Auch ist für Bezug der Studienbeihilfe nur ein Toleranzsemester vorgesehen und eine Mindeststudienleistung muss erbracht werden, was die Umstände von vielen Anspruchsberechtigten Studieren erschwert, da die meisten Studieren aufgrund der geringen Beihilfensumme nebenbei erwerbstätig sein müssen, um sich erhalten zu können.
Durch eine Reform der Studienbeihilfe im Mai 2022 wird der Höchstbetrag von 841€ auf 923€ erhöht und der Bezug kann bis zu einem Studienbeginnalter von 33 statt 30 Jahren in Anspruch genommen werden. Trotzdem gleicht dies keineswegs die immer weiter steigende Inflation aus und Studierende, von denen 1/3 mit Geldsorgen kämpfen, erhalten immer weniger Geld.
Solidarität statt Konkurrenz
Die prekäre Situation der Studierenden ist vor 10 Jahren bereits durch die breite UniBrennt Bewegung aufgezeigt worden – mit Erfolg.
Nach einer Demonstration gegen Hochschul-Zugangsbeschränkungen in Wien ist einen Tag später der jetzige Willi-Gaisch Hörsaal durch zahlreiche Studierenden besetzt worden. Unter Kritik standen damals ebenfalls Studienbeihilfe, überfüllte Hörsäle und Zulassungsbeschränkungen. Als Ansprechpartner der Universität Graz fungierte damals Martin Polaschek, der dann Direktor der Universität wurde und jetzt Bildungsminister ist. Das besondere an diesem Protest: quasi alle Forderungen seitens der Universität wurden erfüllt. Die Zulassungsbeschränkung für Masterstudien wurde aufgehoben, die Infrastruktur verbessert, kostenloser Zugang zu Fachliteratur ermöglicht und die Förderung für bestimmte Studiengänge erhöht.
In der Geschichte hat sich oftmals gezeigt, dass Verbesserungen oft erst durch gewaltigen Protest und Störungen des „Normalbetriebs“ geschehen. Jetzt, wo Probleme der österreichischen Studierenden immer wieder aufzeigt werden uns es immer mehr zu kämpfen gibt ist wieder klar, dass die Uni immer noch brennt. Vielleicht ist ja jetzt nach 10 Jahren Pause wieder Zeit für #Unibrennt?
Quellen
https://grazer.at/de/KGHmJIJJ/zehn-jahre-seit-der-studenten-besetzung-der-grazer/
https://www.vienna.at/studienbeihilfe-reform-fuer-oeh-eine-verpasste-chance/7423366
https://www.derstandard.at/story/2000135860742/nationalrat-beschliesst-anhebung-der-studienbeihilfe