Kenne deine Rechte

Das unverblümte Spiel mit dem Rechtsstaat


Es begann mit einer Hausdurchsuchung bei Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP), wegen des Verdachts der Korruption. Eine türkise Hetzkampagne gegen die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, sowie die freie Berichterstattung und Meinungsäußerung folgten. Egal ob der amtierende Finanzminister schuldig ist oder nicht, die Art und Weise, wie die Regierungspartei mit diesem Ereignis umgeht, ist mehr als bedenklich.

Ein neues Jahr, ein neuer eventueller Korruptionsskandal. Gernot Blümel wird als Beschuldigter geführt – von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA). Angeblich sollen ihm im Jahre 2017 vom Glücksspielkonzern Novomatic Gefälligkeiten (konkret: Hilfe  beim „Problem, das wir in Italien haben“ – es könnte um Steuernachzahlungen im mehrstelligen Millionenbereich gehen) gegen Parteispenden abgekauft worden sein. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Schuldig oder nicht schuldig?

Immer wieder betonte Gernot Blümel, dass er sämtliche Vorwürfe widerlegen kann. Keine Spende soll an die Landespartei Wien oder die Bundespartei geflossen sein. Wie es um Vereine oder andere Landesparteien steht, wird erst mal nicht genannt. Ein Nachweis ist so gut wie unmöglich, denn die Öffentlichkeit hat keinerlei Einblick in die Kassen der Parteien, zudem müssen nicht alle Spenden  gemeldet werden. Transparenz vermisst man hier schon lange. Man muss sich also auf geleakte Listen verlassen, in denen sehr wohl nachgewiesen ist, dass es Novomatic-Spenden an ÖVP-nahe Vereine gegeben haben dürfte. Natürlich kann man deswegen nicht direkt nicht annehmen, dass auch Gegenleistungen geflossen sind.

Eine eidesstattliche Erklärung von Gernot Blümel soll die Vorwürfe der Käuflichkeit widerlegen. Und bei der Pressekonferenz droht er: „Wer etwas anderes behauptet, der wird von mir geklagt werden.“ In diesem Sinne: Es gilt die Unschuldsvermutung.

Der Angriff auf die Justiz

Ob nun Blümel bestechlich ist oder nicht, wird sich im Laufe der Ermittlungen zeigen. Doch am Rande zeichnet sich immer mehr ein Bild der Orbanisierung Österreichs ab. Faktenverdrehung, Ablenkung und Bedrohung der transparenten Berichterstattung zeigen immer mehr auf, wie gefährlich der Kurs ist, den die Kurz-ÖVP fährt. Die Partei rund um Sebastian Kurz versucht offensichtlich das Bild einer abhängigen Justiz zu zeichnen – aber erst jetzt, seit sie selbst in Bedrängnis kommt. Und sie weist natürlich jegliche Schuld von sich.

Die Gewaltenteilung in Österreich stützt sich auf drei unabhängige Säulen: Legislative (gesetzgebende Gewalt), Exekutive (ausführende Gewalt), und Judikative (rechtsprechende Gewalt). Die Gewaltentrennung ist eine wichtige Voraussetzung für einen funktionierenden demokratischen Staat. Offentichtlichen Anlassgesetzgebungen und Versuche der Beeinflussung in den letzten Wochen verwischen diese aber immer mehr.

Auf der anderen Seite klagt die WKStA schon länger darüber, dass sie „von oben“ viel Druck erfährt, was eine unabhängige Arbeit stark erschwert. Die Ermittlungen rund um „Ibiza“ wurden von derart großem politischen Druck begleitet, dass sich Christina Jilek, die als Staatsanwältin in der WKStA das Ibiza-Verfahren leitete, frühzeitig zurückzog. Unnachvollziehbare Weisungen und aufwändige Berichtspflichten gegenüber der Oberstaatsanwaltschaft sollen sie vom Ermitteln abgehalten haben. Das wichtigste Instrument gegen Korruptionsbekämpfung scheint also unter starker politischer Aufsicht zu stehen, insbesondere der ÖVP. Es gilt aber natürlich die Unschuldsvermutung.

Jahrelang haben Grüne, SPÖ und Staatsanwälte die Einrichtung eines unabhängigen Bundesanwalts gefordert, der als neue Weisungsspitze politische Unabhängigkeit in die Justiz bringen sollte – immer gegen den Widerstand der ÖVP. Doch jetzt, wo Personen aus den eigenen Reihen in schiefe Machenschaften verwickelt sein könnten (es gilt die Unschuldsvermutung), ist die Partei mehr als aufgeschlossen, und versucht ganz konkret, das Bild einer abhängigen Justiz zu zeichnen, um jeden Verdacht von sich abzuwenden. Wie war das noch mal mit „Anlassgesetzgebung“?

Freie Meinungsäußerung und Journalismus in Gefahr

Genauso gefährlich ist der scheinbare Versuch der Partei, journalistische Aufklärungsarbeit zu erschweren oder sogar zu verhindern. Die Aussage „Wer was anderes behauptet, der wird von mir geklagt werden.“ klingt wie eine Drohung – ist es auch. 13 Klagen bzw. Strafanzeigen gegen Nutzer:innen in sozialen Medien wurden angekündigt – aufgrund von „falschen Unterstellungen“. Dies ist ein sehr problematisches Vorgehen. An sich ist es das gute Recht Blümels, Diffamierungen rechtlich zu verfolgen, solange sie tatsächlich über die Grenze der Meinungsfreiheit hinausgehen. Allerdings kann das Androhen von Klagen auch eine Strategie sein, sämtliche Kritiker:innen einzuschüchtern, auch die die faktenbasiert und kritisch über die Ermittlungen berichten möchten. Der von der ÖVP geäußerte Wunsch eines Zitierverbots von Justizakten ziehlt möglicherweise auch darauf ab, Ermittlungen vertuschen zu können und mit Populismus und Faktenverdrehung ihr geschöntes, unschuldiges Profil beizubehalten. Dies untergräbt die wichtige Rolle des Journalismus sowie des Rechts auf freie Meinungsäußerung und bringt damit demokratische Grundprinzipien in Bedrängnis.

Es ist die Aufgabe der Korruptionsbehörde, den Fall lückenlos aufzuklären. Doch meine Schlussfolgerung ist, ist dass die Einschüchterungs- und Ablenkungsversuche von Gernot Blümel, Sebastian Kurz und des türkisenen Umfeldes nicht in Ordnung sind. Immerhin stehen diese Personen in der Öffentlichkeit und handeln im öffentlichen Interesse. Es ist hochrelevant, ob gegen sie Verfahren laufen, selbst falls die Beschuldigten schlussendlich entlastet werden. Aufgabe der Medien ist es, die Ermittlungsarbeiten für die Bevölkerung zu dokumentieren. Es muss gewährleistet sein, dass dies auch kommentiert werden darf. Frei und ohne Angst vor möglichen Anzeigen durch Regierungsmitglieder:innen.  Denn das ist Teil unserer Demokratie, und Teil unseres Werteverständnisses.


Das könnte dich auch interessieren