Kenne deine Rechte

Debatte „Scheidungskinder“: Belastende Scheidungsprozesse vermeiden und Beziehungen zwischen Eltern und Kind stärken


Anlässlich des morgigen internationalen Tages der Kinderrechte, hat sich Kenne deine Rechte (KdR) mit dem Thema „Scheidungskinder“ auseinandergesetzt und sich informiert, wie häufig Scheidungen in Österreich vorkommen, welche Auswirkungen diese auf Kinder und Jugendliche haben können und was getan wird, um junge Menschen in dieser schwierigen Phase zu begleiten. Dr. Peter Barth, Leitender Staatsanwalt und Leiter der Abteilung für Familien-, Personen- und Erbrecht im Bundesministerium für Justiz hat bei der Recherche unterstützt und stand zudem für ein Interview zur Verfügung.

Scheidungen und die Kinderrechtekonvention

Die Kinderrechtekonvention ist ein Übereinkommen der Vereinten Nationen, das am 20. November 1989 von Regierungsvertreter:innen der ganzen Welt angenommen wurde. Tatsächlich ist es die Konvention, die von allen bisher getroffenen UN-Übereinkommen am meisten Zuspruch gefunden hat. Sie wurde von fast allen Mitgliedstaaten unterzeichnet. Die einzige Ausnahme bildet die USA.

Ziel dieser Konvention ist, Personen bis zum 18. Lebensjahr besonders zu schützen und für deren Wohlbefinden zu sorgen. Die vier Leitprinzipien sind Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung, Beachtung des Kindeswohls, Bereitstellung der bestmöglichen Entwicklungschancen und Beteiligung sowie Meinungsäußerung.

Der Konventionsartikel, der für das Thema „Scheidungskinder“ die größte Bedeutung hat, wird im Folgenden kurz erklärt:

Artikel 9 des Übereinkommens schützt Kinder vor rechtswidrigen Eingriffen in ihre gesetzlich anerkannten Familienbeziehungen. Sollte ein Kind doch von einem oder beiden Elternteilen getrennt sein, so ist gleichwohl immer sein Recht auf regelmäßige persönliche Beziehungen und unmittelbare Kontakte zu beiden Elternteilen zu achten, soweit dies nicht dem Wohl des Kindes widerspricht. [1]

Bis der Tod uns scheidet?

Seit Beginn des 21. Jahrhunderts ist die jährliche Anzahl der Scheidungen gestiegen. Zur Verdeutlichung führe ich ein paar Daten der Statistik Austria aus dem Jahr 2018 an. 2018 gab es 46.468 Eheschließungen österreichischer Einwohner:innen; gleichzeitig trennten sich 16.304 Paare. Die Scheidungswahrscheinlichkeit betrug 41 Prozent. Im Zeitraum von 1950 bis 2018 erhöhte sich die Gesamtscheidungsrate um 22,6 Prozentpunkte. Von den 16.304 Scheidungen im Jahr 2018 waren 12.927 Kinder betroffen. [2]

An Studien, die zeigen, dass sich die Scheidung der Eltern negativ auf das Kindeswohl auswirkt, mangelt es nicht. Beispielsweise schneiden betroffene Kinder häufig schlechter in der Schule ab, greifen schneller zu Drogen und kämpfen öfter mit psychischen Problemen. Größtenteils stimmen diese Studien jedoch darüber überein, dass nicht die eigentliche Trennung der Eltern eine Belastung für das Kind darstellt, sondern die daraus resultierende Veränderung der Lebensumstände. Als besondere Belastungsfaktoren werden finanzielle Sorgen der Bezugspersonen, die eventuelle Vernachlässigung der kindlichen Bedürfnisse sowie Spannungen zwischen den Eltern, Streit und Unmut – Aspekte, die möglicherweise auch schon vor der Scheidung als bedrückend empfunden wurden – genannt. [3]

Unterstützung durch die Judikative

Im Falle einer Scheidung ist es wichtig für Kinder, dass sie in ihren Anliegen gehört werden und eine neutrale Ansprechperson haben. Im Folgenden erklärt Dr. Peter Barth, welche Maßnahmen und Regelungen es gibt, die einen gut gelingenden Scheidungsprozess für das Kind und die ganze Familie gewährleisten.

Kdr:  Danke, dass du dir Zeit für das Interview nimmst! Zu Beginn ein paar Worte über dich und deinen Beruf. Wie lange beschäftigst du dich schon mit Scheidungskindern?

Peter Barth: Ich war früher Familienrichter an einem Wiener Bezirksgericht und leite nun schon seit fast zehn Jahren die Abteilung für Familienrecht im BMJ[1]. Hier ist meine Aufgabe, für das Parlament Gesetze auf dem Gebiet des Familienrechts vorzubereiten. Das Kindschaftsrecht – und hier im Besonderen die Rechte der von der Trennung ihrer Eltern betroffenen Kinder – hat mich immer schon besonders bewegt; sind sie doch die schutzbedürftigsten Personen im gesamten in Auflösung befindlichen bisherigen Familiengefüge.

KdR: Was zeichnet einen gut gelingenden Scheidungsprozess aus?

Peter Barth: Kurz gesagt, dass es den Eltern gelingt, trotz der im Zuge der Trennung erfahrenen Kränkungen auf die Bedürfnisse ihrer Kinder zu schauen und ein neues Miteinander zu entwickeln, mit dem sie beide und die Kinder gut leben können.

KdR: Du hast mir von der Reform des Kindschaftsrechts erzählt, an der du mitgearbeitet hast. Wann tritt diese in Kraft? Welche Änderungen bringt sie?

Peter Barth: Wir stehen erst am Anfang. Derzeit arbeiten wir an den Grundlagen der Reform, die wir dann zur Diskussion stellen wollen. Erst danach wird es einen Gesetzesentwurf geben, den wir dem Parlament zur weiteren Behandlung und Beschlussfassung zukommen lassen können. Vielleicht geht sich das noch vor dem Sommer 2021 aus. Corona erschwert aber leider auch das Zusammenkommen und Diskutieren im Gesetzgebungsprozess.

Die Reform zielt darauf ab, sicherzustellen, dass das Kind auch nach Trennung der Eltern gute und verlässliche Beziehung zu beiden Elternteilen haben kann. Die Trennung der Eltern soll nicht mehr „Soll-Bruchstelle[2]“ für Eltern-Kind-Beziehungen sein. In diesem Sinne ist im Regierungsprogramm vorgesehen, dass die gemeinsame Obsorge als Regelfall etabliert werden soll.

Obsorge ist elterliche Verantwortung. Beide Elternteile haben sie, weil sie Eltern sind. Zur Verantwortung eines Elternteils gehört es, das Kind zu betreuen. Wichtiges Ziel der Reform ist, dass nicht mehr die Mutter selbstverständlich die Hauptlast der Betreuung der Kinder tragen soll, sondern dass diese eine Aufgabe beider Elternteile ist, die es möglichst gerecht aufzuteilen gilt.

KdR: Wer hilft den Eltern auf dem Weg zu einer friedvollen Einigung und der Neuordnung des Alltags?

Peter Barth: Eltern befinden sich in einer schwierigen Lage: Sie sind traurig, gekränkt, zornig auf den Ex-Partner oder die Ex-Partnerin und sollen doch auf die Bedürfnisse ihres Kindes schauen, das ebenfalls sehr unter der Trennung der Eltern leidet. Hier macht es sehr viel Sinn, eine Erziehungsberatung in Anspruch zu nehmen, um dort zu erfahren, worauf besonders zu achten ist, um die Verunsicherung und die Ängste des Kindes nicht noch zu verschlimmern: Was sage ich über den anderen Elternteil? Was sage ich besser nicht? Was braucht das Kind, damit es nicht glaubt, mir zuliebe auf die Partnerin oder den Partner böse sein zu müssen?

KdR: Wer entscheidet, welcher Elternteil das Obsorge-Recht bekommt? Wie wird verhindert, dass es zu einem „Krieg“ um das Kind kommt?

Peter Barth: Wenn sich die Eltern nicht über die Obsorge oder die Kontakte zum Kind einigen können, entscheidet das Gericht. Heutzutage haben die Familienrichter:innen zum Glück eine Fülle von Möglichkeiten, auf die Eltern deeskalierend einzuwirken. Jedem Familiengericht ist die sogenannte „Familiengerichtshilfe“ als Unterstützung zur Seite gestellt. Dort arbeiten Sozialarbeiter:innen, Erziehungswissenschafter:innen und Psycholog:innen, deren Aufgabe es ist, im Auftrag des Gerichts Erhebungen in der Familie durchzuführen. Stets gehen sie dabei so vor, dass sie den Eltern vor Augen führen, was die Kinder brauchen, und so auf eine Einigung der Eltern hinwirken.

KdR: Wie wird sichergestellt, dass das Kind weiterhin Kontakt zu beiden Elternteilen haben kann, sofern es das wünscht?

Peter Barth: Die Familienrichter:in kann dem Kind den sog. „Kinderbeistand“ zur Verfügung stellen. Dessen Aufgabe ist es, dem Kind eine „Klagemauer“ zu sein. Es kann bei ihm sein Herz ausschütten, ohne befürchten zu müssen, dass das, was es sagt, die Eltern erfahren und sie sich dann kränken. Der Kinderbeistand ist ihm nämlich strengstens zur Verschwiegenheit verpflichtet. Meist wünschen die Kinder aber, dass der Kinderbeistand mit ihnen einen Brief an das Gericht und die Eltern aufsetzt, wo in den Worten der Kinder gesagt wird, was diese an der Art wie die Eltern mit ihrem Konflikt umgehen stört, und was sie sich von den Eltern wünschen.

Meine Erfahrung als Familienrichter war, dass die Eltern von dem Brief ihrer Kinder ganz berührt und oft so aufgerüttelt waren, dass sie sich trotz all des Hasses zwischen ihnen auf eine gute Lösung für die Kinder einließen.

KdR: Welchen Stellenwert hat die Unterhaltszahlung? Wie wird überprüft, ob diese tatsächlich geleistet wird? Welche Faktoren werden bedacht, um die Höhe des Unterhalts zu bestimmen?

Peter Barth: Das Kind ist angewiesen darauf, einen ausreichenden Unterhalt von seinen Eltern zur Verfügung gestellt zu bekommen. Im Rahmen der Reform wollen wir erreichen, dass die Kinder schneller zu ihrem Unterhalt kommen, und dass dieser so hoch ist, dass es damit gut auskommen kann.

KdR: Möchtest du sonst noch etwas Wissenswertes zu diesem Thema hinzufügen?

Peter Barth: Wir haben die Arbeiten an der Kindschaftsrechtsreform mit einer österreichweiten Befragung Jugendlicher begonnen – was sie sich von einer solchen Reform wünschen würden. Das war sehr spannend und wir versuchen nun, die Wünsche der Jugendlichen im Gesetz zu berücksichtigen.

Jetzt gerade gibt es die Möglichkeit, sich in die Reform des Ehe- und Partnerschaftsrechts einzubringen. Wir würden uns sehr freuen, wenn sich auch hier wieder viele Jugendliche beteiligen. Näheres hierzu in Bälde unter: https://www.jugendinfo.at/projekte/get-active/.

KdR: Vielen Dank für das Interview! Ich habe viele interessante, neue Einblicke in dieses wichtige Thema erhalten und wünsche viel Erfolg mit der Reform!

[1] Bundesministerium für Justiz

[2] Stelle in einem Bauteil o. Ä., die so ausgelegt ist, dass in einem Schadensfall nur hier ein Bruch erfolgt (Definition: Duden)


Quellen

[1] https://www.kinderrechte.gv.at/factbook/kinder-aus-geschiedenen-ehen/

[2] Kaindl, Markus und Rudolf Karl Schipfer. 2019. Familien in Zahlen. Wien: Österreichisches Institut für Familienforschung

[3] https://www.derstandard.at/story/2000117959314/wie-scheidungskinder-gluecklich-werden


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