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Der Tag der unschuldigen Kinder: Kinderrecht und Kirche


Am 28. Dezember ist im Kalender der katholischen Kirche Tag der unschuldigen Kinder. Gemeint sind damit eigentlich jene Kleinkinder, die König Herodes dem Matthäusevangelium zufolge ermorden ließ. Diese Überlieferung hält der modernen Geschichtswissenschaft nicht stand, den Mord an den unschuldigen Kindern in Bethlehem hat es nie gegeben.

Sehr wohl aber hat es den vielfachen seelischen Mord an hunderten Kindern und Jugendlichen, die verschiedenen katholischen Institutionen anvertraut waren, gegeben.

Die katholische Kirche hat seit dem Mittelalter die an sich sehr ehrenwerte Tradition, sich um die Erziehung von Kindern zu kümmern, nicht zuletzt auch von jenen, die von der Gesellschaft vernachlässigt oder verachtet wurden: arme, behinderte, kranke Kinder, Waisenkinder, aber auch Kinder vom Land, die bis vor wenigen Jahrzehnten sonst keine Möglichkeit zur höheren Schulbildung gehabt hätten. Für diese Kinder gab es Schulen und Heime, in der Regel geführt von Ordensschwestern oder -brüdern oder Klerikern der jeweiligen Diözese.

Leider wurde die ursprüngliche Motivation dieser Institutionen oft genug auf grausamste Art pervertiert. Die Kinder und Jugendlichen wurden seelisch und körperlich misshandelt, mitunter in einer Art und Weise, die wir uns gar nicht mehr vorstellen mögen. Manche kennen vielleicht den Film „Die unbarmherzigen Schwestern (The Magdalen Sisters), der in einem irischen Klosterheim für Mädchen in den 1960er-Jahren spielt

. Die minderjährigen Mädchen müssen nicht nur schwerste körperliche Arbeit verrichten, sie werden auch konsequent durch die Nonnen erniedrigt und einige sogar durch den zuständigen Priester sexuell missbraucht. Dass es derart grausame Gewalt an Kindern durch Personen der Kirche auch bis vor zehn Jahren in Österreich gegeben hat, war mir bis vor Kurzem nicht bewusst. Wer den Bericht einer ehemaligen Insassin (1978 -1985) des Heimes Martinsbühel in Tirol, damals geführt vom Orden der Benediktinerinnen, liest[1] – wenn er oder sie überhaupt zu Ende lesen kann –, bleibt ratlos zurück mit der Frage, wie es derartige Gewaltexzesse gegenüber Kindern geben konnte, durch eine Institution, die sich doch der Nächstenliebe verschrieben hat.

Geschlossene Erziehungsinstitutionen sind in besonderem Maß anfällig für den Missbrauch von Macht- und Autoritätsstrukturen. Das zeigen zahlreiche Berichte über Gewalt und Missbrauch auch in staatlichen Kinderheimen, ja sogar in Schiinternaten.

Doch gerade eine Institution wie die Kirche, die sich als hohe moralische Instanz versteht, muss die Rechte unschuldiger Kinder in ihren eigenen Reihen höher schätzen als alle anderen. Und jene Personen den staatlichen Gerichten überantworten, die sich an diesen Kindern vergangen haben. Ohne Ausnahme.

[1] derStandard, abgerufen am 30.12.2018

 


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