
Kinder im Todestrakt
Die Kinder spielen am Spielplatz, die Jugendlichen treffen sich mit ihren FreundInnen und genießen den Tag, genießen die Freiheit. Nichts kann ihnen passieren, denn sie sind frei.
Doch was bei uns Alltag ist, können sich viele Gleichaltrige nicht einmal erträumen. Denn in Ländern wie dem Iran, dem Jemen, Sri Lanka, Nigeria, Pakistan, den Malediven oder Saudi-Arabien kann ein Kinder- bzw. Jugendalltag auch anders aussehen. Statt Natur und Freiheit sehen einige Kinder und Jugendliche Gefängniszellen von innen, viele von ihnen befinden sich sogar im Todestrakt.
So etwas können wir uns wiederum kaum vorstellen, denn in den westlichen Ländern ist es selbstverständlich, dass Kinder und Jugendliche vom Gesetz beschützt werden. Nicht zu vergessen, dass am 20. November 1989 bei der Generalversammlung der Vereinten Nationen die UN-Konvention für Kinderrechte verabschiedet und von allen Ländern – bis auf den Süd-Sudan und die USA – unterzeichnet wurde. Diese Konvention beinhaltet 54 Artikel und soll besonders den Schutz von Kindern vor sexueller und wirtschaftlicher Ausbeutung sichern, Gleichheit schaffen, eine gewaltfreie Erziehung garantieren und vieles mehr. Auch die oben genannten Länder unterzeichneten die Konvention, jedoch beachten sie diese Artikel nicht.
Besonders der Iran missachtet jegliche Kinderrechte
. Erzwungene Ehen schon im jüngsten Alter, legaler Missbrauch an Mädchen, Verletzung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit sowie die Hinrichtung Minderjähriger gehören zu den täglichen Verstößen. Bereits mit 15 Jahren können Jungen verurteilt werden wie Erwachsene, bei Mädchen beträgt das strafmündige Alter nur 8 Jahre und 9 Monate (9 Mondjahre). Das ist nicht nur zutiefst erschreckend, sondern auch stark diskriminierend. Noch dazu wird den Kindern und Jugendlichen der Gefängnisaufenthalt, mit der Hinrichtung als Endstation, meist noch zur Qual, denn Folter und unfaire Verhandlungen zählen zu den Standardproblemen. Dabei wird in der UN-Kinderrechtskonvention festgehalten, dass Personen unter 18 Jahren als Kinder angesehen werden und deshalb keiner Strafe mit Todesfolgen oder lebenslanger Inhaftierung ohne frühzeitige Entlassung ausgesetzt werden dürfen.
Erst vor kurzem berichtete Amnesty International wieder über einen Fall. Peyman Barandah war zum Tatzeitpunkt 15 Jahre alt und sollte mit 17 Jahren hingerichtet werden. Angeblich soll er einen anderen Jugendlichen bei einer Rauferei erstochen haben. Obwohl Peyman Barandah seine Unschuld beteuerte, wurde er eingesperrt, in Einzelhaft, nach eigenen Aussagen, erniedrigend behandelt und mehrmals ein Opfer von Folter. Kurz vor dem Tag der Hinrichtung wurde ihm ein Aufschub gewährt, sodass seine Eltern eine hohe Summe an „Blutgeld“ zahlen konnten. Unter „Blutgeld“ wird Bußgeld verstanden, das von der Mörderin/ dem Mörder an die Familie des Opfers bezahlt wird, um sich von der Schuld zu befreien. Doch dies ist eine der wenigen Ausnahmen. In den letzten Jahren wurden mehr als 73 Hinrichtungen an Jugendlichen im Iran vollstreckt, das sind aber nur die öffentlichen Zahlen
. Immerhin haben die USA im Jahr 2005 das Hinrichten von Jugendlichen eingestellt, dennoch änderte sich auch einige Jahre danach, bis zu einem Urteil des Supreme Courts im Jahr 2012, nichts an den lebenslangen Haftstrafen für Minderjährige ohne Möglichkeit auf vorzeitige Entlassung. Hoffentlich folgen auch die restlichen Länder noch und setzen den grausamen Taten ein Ende, damit auch diese Kinder und Jugendlichen etwas Freiheit genießen können.