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Diskriminierung hautnah – auch in Graz?


Geht es um Diskriminierung, ist die Rechtslage eigentlich eindeutig. Artikel 2 der Allgemeinen Menschenrechtserklärung besagt: “Niemand darf aufgrund seiner/ihrer ‚Rasse‘, Hautfarbe, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Geburt oder sonstigem Stand, seines/ihres Geschlechtes oder Vermögens benachteiligt oder bevorzugt werden.“ Auf die Praxis bezogen sieht dies jedoch anders aus.

Wie die Lage beispielsweise in Graz aussieht, kann man dem aktuellen Menschenrechtsbericht der Stadt Graz (2015) entnehmen. Allein im Jahr 2015 verzeichnete die Antidiskriminierungsstelle Steiermark in Graz über 700 Anfragen. Der mit Abstand am häufigsten genannte Diskriminierungsgrund war mit 43% die ethnische Herkunft, gefolgt von Mehrfachdiskriminierung und Diskriminierung aufgrund des Alters.

In einer aktuellen Studie des ETC Graz im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle Steiermark wurde eine landesweite Befragung zu persönlichen Erfahrungen mit „Hatecrimes“ durchgeführt. Teilgenommen haben insgesamt 1112 Menschen mit Migrationshintergrund. Das Ergebnis enthüllte – basierend auf hochgerechneten Daten – eine jährliche Zahl von bis zu 4100 hassmotivierten, verbalen und körperlichen Übergriffen auf Menschen mit Migrationshintergrund.

Wo bzw. wie werden Menschen konkret diskriminiert?

Ein Drittel der gemeldeten Fälle ereignete sich im öffentlichen Raum. Hierbei reicht das Spektrum von „schiefen Blicken“ und Beschimpfungen bis hin zu Bedrohungen, Gewalt und Übergriffen auf öffentlichen Straßen. Auch bei der Wohnungssuche wird gezielt diskriminiert – dies trifft vor allem auf die Merkmale Herkunft, Religion, sexuelle Orientierung, Behinderung oder sozialer Status zu. Dabei wird jedoch eher unterschwellig vorgegangen.

Die Merkmale ethnische Zugehörigkeit, Alter und Geschlecht hingegen sind meist in der Arbeitswelt von Diskriminierung betroffen. Doch ebenso wird in alltäglichen Bereichen wie bei Behörden, bei Ausbildungen und im Gesundheitsbereich diskriminiert
.

Wer wird benachteiligt?

Obwohl Graz über eine relativ aufgeschlossene Zivilgesellschaft verfügt, gibt es noch immer Vorurteile gegenüber Menschen mit Migrationshintergrund. Oftmals werden MigrantInnen automatisch als „SozialschmarotzerInnen“ und/oder als ungebildet und unqualifiziert abgestempelt und dementsprechend behandelt.  MitarbeiterInnen an öffentlichen Stellen nehmen sich ihrer Probleme und Sorgen oft nicht an und nur die Wenigsten bemühen sich um eine friedliche Lösung der Situation, sodass oft als letzte Möglichkeit die Antidiskriminierungsstelle Steiermark aufgesucht werden muss.

Doch nicht nur Menschen mit Migrationshintergrund sind von Diskriminierung betroffen.“InländerInnen“ fühlen sich in Punkten wie zum Beispiel dem Bezug staatlicher Transferleistungen oder bei den Lebensbedingungen im „Bereich Niedriglohn“ gegenüber „AusländerInnen“ benachteiligt.

Abgesehen davon spielen weitere Kriterien, unter anderem das Geschlecht – dies trifft vor allem Frauen in der Arbeitswelt –, die Hautfarbe, die ethnische und soziale Herkunft, genetische Merkmale, die Sprache, die Religion und Weltanschauung und die sexuelle Orientierung eine ausschlaggebende Rolle, wenn es zu Benachteiligungen kommt.

Was unternimmt Graz gegen Rassismus?

Im Sommer 2015 wurde die Integrationsstrategie der Stadt Graz im Gemeinderat beschlossen, welche durch das Integrationsreferat umgesetzt wird. Zusätzlich wurde ein Integrationspool aus ExpertInnen installiert.

Graz verfügt über eine Vielzahl an fachspezifischen Einrichtungen und Organisationen, welche im Sinne der Gleichberechtigung arbeiten, wie zum Beispiel die ARGE Jugend gegen Gewalt und Rassismus, das ETC Graz, den MigrantInnenbeirat oder das Afro-Asiatische Institut.

Weiters werden viele Antidiskriminierungs- und Menschenrechtsprojekte, welche von den genannten Einrichtungen durchgeführt werden, durch die Stadt unterstützt.

Die ARGE Jugend gegen Gewalt und Rassismus veranstaltet jährlich das Human Rights Festival – das größte Jugendkulturevent für Menschenrechte und soziokulturelle Vielfalt in der Steiermark. Auch dies trägt zur Bewusstseinsbildung und Aufklärung bei.

10 Punkte gegen Rassismus

Graz ist – neben vielen anderen europäischen Städten – Mitglied in der Europäischen Städtekoalition gegen Rassismus. 2004 wurde diese Initiative von der UNESCO ins Leben gerufen. Ziel war und ist, ein internationales Netzwerk von Städten einzurichten, die gemeinsam Maßnahmen gegen Rassismus und Diskriminierung setzen. Mittlerweile existieren neben der europäischen Koalition auch Städtekoalitionen in anderen Teilen der Erde. Im Rahmen dieser Mitgliedschaft empfiehlt der Menschenrechtsbeirat der Stadt Graz, für die Jahre 2016-2018 ein neues Zehn-Punkte-Programm gegen Rassismus und Diskriminierung zu entwickeln. Wie ein solcher Aktionsplan aussehen kann, sieht man am Beispiel von 2006
. Der Plan beschäftigt sich unter anderem mit Chancengleichheit am Wohnungsmarkt, mit der Förderung der kulturellen Vielfalt und mit Konfliktmanagement, zeigt aber auch Partizipationsmöglichkeiten für BürgerInnen auf.

Abschließend kann man nur sagen: Graz ist keine „Menschenrechtsinsel“, jedoch wird viel unternommen, um Diskriminierung aus allen Lebensbereichen zu verbannen. Dennoch braucht es noch viel Energie, Einsatz und vor allem viele Ideen, um der Diskriminierung ein für alle Mal ein Ende zu setzen.


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