Kenne deine Rechte

Das Verbotsgesetz – Maulsperre in Österreich?


Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention behandelt die freie Meinungsäußerung. Diese ist, da wird jede/r zustimmen, unbedingt hochzuhalten und Grundpfeiler einer jeden Demokratie. Und dann gibt´s da noch das Österreichische Verbotsgesetz, nach dem Gottfried Küssel gerade (nicht rechtskräftig) zu neun Jahren Haft verurteilt wurde (mehr dazu).

Diese weltweit einzigartige Regelung wurde nach dem Zweiten Weltkrieg in die Verfassung geschrieben, mit dem Ziel, die Entnazifizierung voranzutreiben und eine Wiederholung des gerade Überstandenen unmöglich zu machen. Ein Auszug davon lautet: „Verboten wird die öffentliche Leugnung, Verharmlosung, Gutheißung und Rechtfertigung nationalsozialistischer Verbrechen.“ Wohingegen uns doch nach der Europäischen Menschenrechtskonvention ein Recht auf freie Meinungsäußerung zusteht.

Na bum. Da verstoßen wir doch glatt gegen die Menschenrechte
.

Oder?

Nach 68 Jahren, da fängt die Freiheit an?

Wenn ich behaupte, Napoleon war das Beste, was Europa in den letzten Jahrhunderten passiert ist, wird man mitleidig lächeln und mich nicht weiter beachten. Wenn ich eine Website ins Netz stelle, wo ich diese These beleuchte und untermauere, werde ich nicht weiter auffallen. Warum darf ich Napoleons ohne Zweifel verbrecherische Herrschaft gutheißen? Ach, das ist ja schon ewig her…

Hitler ist aber auch schon eine Zeitlang unter der Erde. 68 Jahre, um genau zu sein. Wäre doch langsam Zeit, dass man auch über ihn sagen darf, was man will
. Oder würde das Parlament in „Reichskanzlei“ umbenannt werden, kaum dass das Verbotsgesetz in Trümmern am Boden liegt?

Das vermutlich nicht, aber dennoch brauchen wir dieses Gesetz. Jedes Menschenrecht (bis auf das Verbot der Folter) kann unter bestimmten Voraussetzungen und zum Schutz der Rechte anderer eingeschränkt werden. Die Verbreitung einer menschenverachtenden Ideologie wie dem Nationalsozialismus gefährdet das friedliche Zusammenleben in einem Staat ebenso wie die Verhetzung von Personengruppen und kann nicht toleriert werden.

Viele Menschen sehen das Verbotsgesetz als unvollständig oder einseitig an. Warum darf ich in Österreich die Verbrechen eines Stalin gutheißen, die eines Hitler aber nicht?

Einerseits könnte man sagen, dass Zweiterer gerade in Österreich auf die eine oder andere Art mehr im kollektiven Gedächtnis der Menschen verankert ist , daher das Gesetz ein „Statement“ ist, was niemals vergessen werden und sich nie wiederholen darf. Ein anderer Ansatz ist, dass der Kommunismus zwar in seiner politischen Umsetzung in der Sowjetunion (und anderswo) Millionen Todesopfer forderte, in der Ideologie selbst aber Völkermord und ähnliche Verbrechen gegen die Menschlichkeit nicht enthalten sind. Ganz im Gegensatz zum Nationalsozialismus.

Die Frage, ob es noch „zeitgemäß“ ist, ist bereits die Antwort auf sich selber. In einem Jahrzehnt, in dem die letzten ZeitzeugInnen aussterben werden, beginnen die Fakten zum Mythos zu werden. Das Verbotsgesetz erinnert daran, dass eine Demokratie auch nach beinahe sieben Jahrzehnten noch geschützt werden muss, auch wenn es die Meinungsäußerungsfreiheit beschneidet. Ja, in einem idealen Staat wäre das Verbotsgesetz nicht nötig. Den haben wir aber nicht.


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