Kenne deine Rechte

Absolut verboten – relativ egal?


Folter ist menschenverachtend. Zu Recht wird sie als eine der schlimmsten Verletzungen der Menschenwürde gesehen. Das Verbot der Folter ist daher auch eines der absoluten Menschenrechte, das nicht eingeschränkt und dessen Verletzung nie gerechtfertigt werden kann. Obwohl derzeit 153 Staaten die UN-Antifolterkonvention unterzeichnet haben, scheint das absolute Verbot in vielen Staaten relativ egal zu sein. So sieht es jedenfalls der österreichische Völkerrechtsexperte Manfred Nowak. Er inspizierte weltweit im Auftrag der Vereinten Nationen als Sonderberichterstatter über Folter Gefängnisse, Polizeistationen und Haftanstalten. Sein alarmierendes Ergebnis: In über 90% der Staaten wird gefoltert. Wie ein neuer UN-Bericht feststellt, sind beispielsweise in vielen afghanischen Gefängnissen Schläge mit Rohren, Elektroschocks oder das Herausreißen von Fingernägeln gängige Folterpraxis (mehr dazu)
. Dort ist das Unfassbare Alltäglichkeit. Und hier in Österreich?

Die Straflosigkeit der Folter

Es stimmt, dass in österreichischen Haftanstalten derartige Zustände nicht herrschen. Im Vergleich zu Afghanistan geht es Inhaftierten in Österreich sicherlich viel besser. Wie der Fall um Bakary J. allerdings aufzeigte, kann es trotzdem in Österreich zu Vorfällen von Folter kommen. Die entscheidende Frage ist, wie man darauf reagiert. Im April 2006 wurde Bakary J. nach einem misslungenem Abschiebungsversuch in einer Lagerhalle in Wien-Leopoldstadt von vier Polizisten schwer misshandelt
. Erschreckend war hier nicht nur das brutale Vorgehen der Beamten, auch der Umgang der Justiz und des Innenministeriums mit den Foltervorwürfen war besorgniserregend. Denn statt der notwendigen stationären Behandlung wegen der schweren Körperverletzungen blieb J. weitere vier Monate in Schubhaft. Außerdem wurden die involvierten Beamten nur zu einigen Monaten bedingten Haftstrafen verurteilt, blieben jedoch zunächst weiter im Dienst und wurden erst 2012 endgültig entlassen (mehr dazu). Warum die Polizisten dafür nicht zu einer härteren Strafe verurteilt wurden, ist auch darauf zurückzuführen, dass es im österreichischen Strafgesetzbuch (StGB) keinen Tatbestand der Folter gab.

Die Strafbarkeit der Folter

Die eigentlich seit 1987 bestehende Verpflichtung Folter als eigenen Tatbestand in das StGB aufzunehmen, wurde vom Nationalrat erst im Dezember 2012 beschlossen und trat vor wenigen Wochen in Kraft (mehr dazu). Erst jetzt können in Österreich BeamtInnen, die Personen foltern, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren bestraft werden. Heinz Patzelt, Generalsekretär von Amnesty International Österreich, stellt richtig fest: „Die verantwortlichen Ministerinnen und Minister sind jetzt gefordert, dafür zu sorgen, dass das umfassende Folterverbot zukünftig in der Praxis noch konsequenter gelebt und umgesetzt wird.“ (mehr dazu)

Foto: stock.xchng


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