Kenne deine Rechte

Der große Coup des Werner F.


Wie die Regierung der Vorratsdatenspeicherung zustimmte, weil sie ja musste

Seit 1. April 2012 wird die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in Österreich aktiv umgesetzt. Alle Verbindungsdaten in allen Bereichen der Telekommunikation werden nun sechs Monate lang gespeichert. Auf das erlösende „April, April!“ wartet Österreich noch heute.

Allzu viel Widerstand gab es nicht, schließlich ging der Gesetzesbeschluss mit den Stimmen von SPÖ/ÖVP bereits ein knappes Jahr davor über die Bühne
.

Ja, ein paar AktivistInnen trugen öffentlich die Privatsphäre „zu Grabe“ und in diversen Zeitungen las man erboste Leserbriefe, doch im Großen und Ganzen zeigte die Bevölkerung Desinteresse bis Resignation. Inzwischen surft und telefoniert man seit gut einem Monat mit einem flauen Gefühl von Sicherheit im Magen und trauert den Zeiten hinterher, in denen die EU-Richtlinien lediglich verlangten, man solle seine Gurken geradebiegen.

„Mit etwas Vertrauen bekommen Sie die Einschränkung Ihrer Privatsphäre gar nicht mit!“

Diesen Satz hat zwar kein Politiker getätigt, vielmehr ist er eine Songzeile des deutschen Rappers „Herr von Grau“, er beschreibt aber recht gut die Rechtfertigung der EU für immer einschneidendere Maßnahmen zur Verbrechensprävention. „Wenn man nichts angestellt hat, hat man auch nichts zu befürchten“, lautet die Devise im Zeitalter des gläsernen Menschen. Aber wenn man dem Staat doch einmal Bedenken macht: Glasknochen sind schnell gebrochen…

Der damalige Infrastrukturminister Werner Faymann hat noch 2008 gesagt, seine Bedenken gegen die Vorratsdatenspeicherung seien „massiv“ (Standard, 30.01.08) . Dennoch hat er unterschrieben, weil sonst „Zahlungen in Millionenhöhe zu erwarten gewesen wären“ (Loub Blog, 03.04.2012). Doch die EU ist keine Diktatur. Bevor die Richtlinie verpflichtend wurde, hat Österreich sie mitbeschlossen.

Was soll das Ganze eigentlich? Gab´s da nicht mal ein Menschenrecht, so etwas mit Privatsphäre und so?

Gibt es:

„Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz“ (Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention)

Na bitte! Mal sehen ob der Gesetzesbeschluss damit im Einklang steht:

Was wird gespeichert?

Wenn Herr A Herrn B eine E-Mail schreibt, werden die Mail-Adressen von beiden gespeichert, ebenso die IP-Adresse, die für das Routing der Mail verwendet wurde. Weiters wird der Zeitpunkt des Logins bzw. des Zugriffs auf Webmailportale wie etwa GMX gespeichert.

Der Provider ist verpflichtet, auch Spam-Mails aufzuheben. Sollte Herr A also häufig Werbung für eine Penisverlängerung erhalten, kann die österreichische Polizei und Staatsanwaltschaft auch darauf zugreifen.

Wenn Frau C eine SMS verschickt, speichert der Handy-Provider ihre Telefonnummer und die des Empfängers, inklusive Name und Adresse sowie Zeitpunkt des Verschickens. Bei Massen-SMS werden die Daten aller Betroffenen gespeichert.

Beim Telefonieren gilt dasselbe, dazu kommt noch die Gesprächsdauer.

Wer glaubt, die Regeln durch Internettelefoniedienste wie Skype umgehen zu können, irrt
. Sie gelten auch hier.

Beim Surfen im World Wide Web wird dem Computer vom Provider eine IP-Adresse zugeteilt, die auf jeder Website aufscheint, die man ansurft. Die angesurften Seiten werden zwar nicht gespeichert, wenn aber die Daten eines bestimmten Servers ausgehoben werden, findet man dabei auch die IP-Adresse und damit Namen und Anschrift von jeder/jedem, der eine Website des Servers besucht hat (Standard, 29.03.2012) .

Inhalte von Mails und SMS werden vorerst nicht gespeichert, aber die nächste Richtlinie kommt bestimmt.

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