
Selbstbestimmung fehl am Platz
Die Kinderehe ist für ÖsterreicherInnen meist kein so wichtiges Thema. Dies liegt womöglich daran, dass wir wohl niemanden kennen der von diesem Schicksal betroffen ist. In Wahrheit gibt es jedoch weltweit mehr als 64 Millionen Frauen zwischen 20 und 24 Jahren, die vor ihrem 18. Lebensjahr verheiratet wurden
.
Früher…
…war das Verheiraten des eigenen Kindes vor dem 18
. Geburtstag eine alltägliche Angelegenheit. Ein wohl bekanntes Beispiel dafür ist Marie Antoinette, welche im zarten Alter von 14 Ludwig den XVI. ehelichte.
All das nur, um die politische Verbindung der beiden Königshäuser abzusichern.
Traditionsgemäß…
…werden Kinderehen aus meist wirtschaftlichen Gründen geschlossen, da nach der Hochzeit der Ehemann für die Lebenserhaltungskosten verantwortlich ist, und dadurch die Zukunft der Tochter abgesichert wird. Weitere Gründe sind der Wunsch einer jungfräulichen Braut und die Vermeidung einer unehelichen Mutterschaft. Viele Eltern wissen über die Konsequenzen, wie Vorenthaltung der Bildung und Schwangerschaft im Kindesalter, welche zum Tod führen kann, Bescheid. Jedoch sehen die meisten Eltern sich trotzdem gezwungen ihr Kind zu verheiraten, da dies von ihrer Tradition verlangt wird. Da die Hochzeit in manchen Kulturkreisen als Privat- und nicht Staatsangelegenheit gesehen wird, werden auch hier einige Eltern, trotz gesetzlichem Verbot, zur Zustimmung einer Kinderheirat verleitet.
In Österreich…
…darf man „erst“ mit 18 Jahren vor den Traualtar treten. Es können jedoch auch schon 16-Jährige heiraten, wenn der Partner bereits volljährig ist und es vom Gericht erlaubt wird (siehe § 1, Ehegesetz). Da man bei uns eigentlich schon recht früh über Ehe und Traditionen aufgeklärt wird, gibt es kaum bekannte Fälle einer Kinderehe in Österreich, was nicht heißt das sie nicht vorhanden ist. Man darf auch nicht vergessen, dass es sich hierbei um einen tatsächlichen Verstoß gegen die Menschenrechte handelt. Diese besagen nämlich, dass eine Ehe nur unter freier Zustimmung geschlossen werden kann, welche nicht gegeben ist sobald einer der beiden Partner die dafür angemessene Reife nicht besitzt.
Für betroffene Mädchen und Frauen gibt es die Beratungsstelle „Divan“ der Caritas in Graz. Hier suchten bereits 23 Frauen und Mädchen und 2 Männer, welche gegen ihren Willen verheiratet werden sollen oder
schon wurden, Hilfe. Es werden unter anderem Wohnmöglichkeiten vermittelt, Begleitung zu diversen Terminen und therapeutische, juristische oder psychosoziale Hilfe angeboten. All das ist selbstverständlich kostenlos. Nun bleibt nur zu hoffen, dass dieses Angebot von so viel Betroffenen wie möglich angenommen wird.
weiterführende Links:
UNICEF, Factsheet Kinderheirat
TrustLaw, Women, Child Marriage