Kenne deine Rechte

Rechtsinstrumente

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Internationale Ebene (Vereinte Nationen)

Österreich ist seit 1955 Mitglied der Vereinten Nationen.

  • Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (Deutsch | Englisch)
  • Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte (Deutsch | Englisch)
  • Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Deutsch | Englisch)
  • Internationales Übereinkommen zur Beseitigung aller Formen von rassistischer Diskriminierung (Deutsch | Englisch)
  • Übereinkommen zur Beseitigung aller Formen der Diskriminierung gegen Frauen (Deutsch | Englisch)
  • Internationales Übereinkommen gegen die Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung (Deutsch | Englisch)
  • Übereinkommen über die Rechte des Kindes (Deutsch | Englisch)
  • ILO Übereinkommen 111 betreffend Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf (Deutsch | Englisch)
  • UN Konvention zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen (Deutsch | Englisch)

Die UN Konvention zum Schutz der Rechte von Wanderarbeitern und deren Familien (Deutsch | Englisch) wurden von Österreich bislang (Stand: 02.09.2010) weder ratifiziert, noch unterzeichnet. Der Beitritt zur UNESCO Konvention gegen Diskriminierung in der Bildung (Deutsch) ist in Vorbereitung.

Regionale (Europarat, Europäische Union) und nationale Ebene

Österreich ist seit 1956 Mitglied des Europarates und seit 1995 Mitglied der Europäischen Union.

Die wichtigsten Menschenrechtsdokumente auf regionaler Ebene sind:

  • Konvention über den Schutz der Menschenrechte und der Grundfreiheiten (Europäische Menschenrechtskonvention, EMRK) (Deutsch | Englisch)
  • Europäische Sozialcharta (Deutsch | Englisch)
  • Europäische Konvention über die Staatsangehörigkeit (DeutschEnglisch)
  • Rahmenkonvention über den Schutz nationaler Minderheiten (Deutsch | Englisch)
  • Konvention zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung (Deutsch | Englisch)
  • Konvention über Regional- und Minderheitensprachen (Deutsch | Englisch)
  • Konvention über soziale Sicherheit (DeutschEnglisch)
  • Europäisches Kulturabkommen (DeutschEnglisch)
  • Charta über die lokale Selbstverwaltung (DeutschEnglisch)
  • Konvention über Maßnahmen gegen Menschenhandel (DeutschEnglisch)

Die Konvention des Europarates über den Rechtsstatus von WanderarbeiterInnen (Deutsch | Englisch) und die Konvention über die Beteiligung von AusländerInnen am öffentlichen Leben auf kommunaler Ebene (Deutsch | Englisch) wurde von Österreich bislang (Stand: 2.09.2010) weder ratifiziert, noch unterzeichnet.

An die einschlägigen Richtlinien der EU ist Österreich durch den EU Vertrag gebunden. Als Beispiel sei hier die RL 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der „Rasse“ oder der ethnischen Herkunft (AntirassismusRL, Deutsch | Englisch) angeführt, deren Umsetzung durch das Bundesgesetz über die Gleichbehandlungskommission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft (GBK/GAW-Gesetz, Deutsch) und das Bundesgesetz über die Gleichbehandlung (Gleichbehandlungsgesetz, GlBG, Deutsch), welches den zivilrechtlichen Aspekt der Gleichbehandlung bzw. Nichtdiskriminierung regelt, erfolgte.

Die EMRK ist Teil der österreichischen Bundesverfassung. Auf nationaler Ebene sei auf Artikel 7 B-VG (Deutsch) und dessen Forderung nach aktiver Gleichstellungspolitik, insbesondere zur Gleichstellung von Frauen und Männern hingewiesen
. Mit BGBl 377/1972 wurden Artikel 1 und Artikel 2 der UN-Konvention zur Beseitigung aller Formen rassistischer Diskriminierung (Deutsch | Englisch) im Verfassungsrang in österreichisches Recht umgesetzt. Auch das Datenschutzgesetz (Deutsch) enthält eine Verfassungsbestimmung zum Schutz personenbezogener Daten in Übereinstimmung mit Artikel 8 EMRK.

Kommunale Ebene (Stadt Graz)

Auf kommunaler Ebene sind als wichtigste Dokumente die

  • Grazer Menschenrechtserklärung vom 8.2.2001 (Deutsch) und der
    • Beitritt zur Europäischen Städtekoalition gegen Rassismus vom 29.6.2006 (Deutsch) sowie das
  • Statut der Landeshauptstadt Graz vom 4.7.1967 (Deutsch)

zu erwähnen
.

Die Charta zum Schutz der Menschenrechte in der Stadt (Deutsch | Englisch) wurde von der Stadt Graz nicht unterzeichnet.